AGBs Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
Personal Training | Kleingruppentraining
1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln ausschließlich das Verhältnis zwischen
Nina Rintamäki
Wichmannstieg 4
22607 Hamburg
rintamaeki@gmx.net
mobil: 0049 (0) 151 701 92 163
(Fitnesstrainerin, Ernährungstrainerin) und der/dem/den Kunden/Kundin (nachfolgend aus leserlichen
Gründen „Klient/Klienten“ genannt)
2.Leistungsgegenstand
2.1 Vertragsgegenstand ist die individuelle Beratung und Betreuung der Klienten im Rahmen des
vereinbarten Personal Trainings, Kleingruppen- und Ernährungstrainings. Nina Rintamäki verpflichtet sich,
den Klienten im Rahmen der vereinbarten Leistungen zu betreuen.
2.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen, können die gebuchten Leistungen nur durch den Klienten
persönlich in Anspruch genommen werden.
2.3 Die Auftragserteilung durch den Klienten kann nur schriftlich erfolgen. Termine, die auf diese Weise
gebucht wurden, gelten als verbindlich und vertragsbegründend.
2.4 Sonderleistungen werden nach Absprache mit dem Kunden einzeln und schriftlich im
Trainingsvertrag aufgeführt.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir (NinincaSport, Nina Rintamäki, Wichmannstieg 4,
22607 Hamburg, ninincasport@gmx.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post
versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können
dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten haben,
unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung
über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwende ich
dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn mit
Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser
Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie
mir einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie mir von
der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten
Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen
entspricht.
3. Training
3.1 Die Dauer eines Personal Trainings oder Kleingruppentrainings beträgt je nach Vereinbarung 60 oder
90 Minuten. Kürzere oder längere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.
3.2 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit (z.B. Personal Training, Kleingruppentraining,
Ernährungsberatung) werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsziele werden vorab in
einem individuellen Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt.
3.3 Während einer Schwangerschaft hat die Klientin vorher mit Ihrem Arzt über die geplanten
Trainingseinheiten zu sprechen und eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen.
4. Gesundheitszustand
4.1 Der Beginn des Personal Trainings ist nur nach einem obligatorischen Ausfüllen eines
Anamnesebogens durch Nina Rintamäki möglich.
4.2 Sollten keine Risikofaktoren laut Anamnesebogen bestehen, so bestätigt der Klient, dass er im vollem
Umfang sporttauglich ist.
4.3 Liegen gesundheitliche Probleme vor, verpflichtet sich der Klient eine Abklärung beim jeweiligen
Facharzt durchzuführen.
4.4 Sollten Befindlichkeitsstörungen (wie z.B. Schwindel, Übelkeit, Schmerzen) nach oder insbesondere
während des Trainings auftreten, verpflichtet sich der Klient dies sofort zu berichten. Der Trainer behält
sich jederzeit das Recht vor, eine vereinbarte Trainingseinheit nicht zu beginnen oder abzubrechen, wenn
der Gesundheitszustand des Klienten dies nicht möglich macht.
4.5 Alle Fragen im Anamnesebogen zum derzeitigen/bisherigen Gesundheitszustand und zu
Lebensumständen, Ernährungs- und Trainingsgewohnheiten sind wahrheitsgemäß und vollständig vom
Klienten zu beantworten.
4.6 Alle Änderungen im Gesundheitszustand des Klienten sind Nina Rintamäki unverzüglich mitzuteilen.
5. Haftung
5.1 Nina Rintamäki schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht
auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.
5.2 Nina Rintamäki verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung, um etwaigen gesetzlichen
Haftungsansprüchen des Kunden zu genügen.
6. Zahlungsbedingungen und Laufzeit
6.1 Nina Rintamäki erhält für die nach Punkt 2 dieser Vertragsbedingungen erbrachten
Dienstleistungen ein Honorar in der im jeweiligen Angebots-Paket angegebenen Höhe. Alle Preise sind
Endpreise. Das Honorar für die Tickets von Kleingruppentrainings ist zu Beginn der Betreuung komplett
vorauszuzahlen. Das Honorar für Pakete für Personal Trainings sind nach Absprache in vertraglich
vereinbarten Ratenzahlungen möglich.
6.2 Der Klient erhält vom Dienstleister eine schriftliche Rechnung.
6.3 Es gelten die jeweils aktuellen Honorare. Diese sind auf Anfrage erhältlich. Nina Rintamäki behält sich
eine Änderung der Preisgestaltung auf zukünftige Verträge/Angebote vor und verpflichtet sich etwaige
Änderungen dem Kunden umgehend, mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich oder
persönlich mitzuteilen. Auf die bereits vereinbarten Leistungen hat eine Preisänderung keinen Einfluss.
6.4 Die Laufzeiten für die einzelnen Pakete betragen:
Für Kleingruppentraining:
5er Ticket ab Kaufdatum innerhalb von 10 Wochen gültig und einlösbar
10er Ticket ab Kaufdatum innerhalb von 18 Wochen gültig und einlösbar
Für 3Monats Abo:
je 10 Einheiten pro Quartal >> Q1=Jan/Feb/Mär, Q2=Apr/Mai/Jun, Q3=Jul/Aug/Sept, Q4=Okt/Nov/Dez
Für Personal Training:
Wie individuell vertraglich vereinbart.
Nach Vertragsende/Ende der Ticket-Laufzeit/Abo-Laufzeit verfällt der Anspruch auf noch nicht genutzte
Trainingstermine.
6.5. Eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten Laufzeit ist ausgeschlossen. Ebenso ist eine
monetäre Rückerstattung bereits gekaufter Tickets ausgeschlossen.
6.6. Hiervon bleibt das Recht auf eine außerordentliche Kündigung unberührt. Als außerordentliche
Kündigungsrechte des Klienten kommen beispielsweise in Betracht:
- Eine während des Vertrages auftretende dauerhaften medizinische Indikation, die der Klient unverzüglich
durch ein entsprechendes ärztliches Attest nachweist;
- Umzug von mehr als 30 km vom ursprünglichen Wohnort, der z.B. durch eine aktuelle
Einwohnermeldeauskunft nachgewiesen wird.
7. Sonstige Kosten
7.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Leistungsinhalte des Klienten weitere Kosten
(z.B. Eintrittsgelder, Platzmieten, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.), so sind diese vom Kunden zu
tragen.
7.2 Kauft Nina Rintamäki im Auftrag des Klienten Produkte (z.B. Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware
bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum von Nina Rintamäki.
7.3 Fahrtkosten sind im Honorar inbegriffen. Bei einer Anfahrt von Nina Rintamäki zum Klienten von über
10 km Einfachentfernung werden 0,75 € pro gefahrenen Kilometer berechnet.
8. Verhinderung und Ausfall
8.1 Bei Verhinderung verpflichtet sich der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden/Personal
Training sowie 12 Stunden/Kleingruppentraining vor Trainingsbeginn, abzusagen. Für Trainings an
gesetzlichen Feiertagen gelten individuelle Regelungen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die
gebuchte Leistung in voller Höhe berechnet.
8.2 Bei Krankheit, die durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden, oder anderweitiger an Nina
Rintamäki rechtzeitig mitgeteilter Abwesenheit werden die nicht in Anspruch genommenen Termine
selbstverständlich nachgeholt.
8.3 Sollte die Durchführung eines Personaltrainings/Kleingruppentrainings aufgrund unvorhersehbarer
Umstände (z.B. Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet das Training
gegebenenfalls indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die
Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Klienten getroffen.
9. Ersatzansprüche
9.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Nina Rintamäki können keine Ersatzansprüche geltend
gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben.
10. Sonstige Leistungen
10.1 Nina Rintamäki steht dem Klienten außerhalb der Trainingseinheiten grundsätzlich von Mo. – Fr.
zwischen 9:00 und 18:00 Uhr im Rahmen der vereinbarten Leistung per Telefon und E-Mail zur Verfügung.
Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit des Dienstleisters.
11. Datenschutz
11.1 Die personenbezogenen Daten des Klienten werden vom Dienstleister gespeichert und
ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.
11.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten
gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Datenschutz-
Grundverordnung und der Datenschutzerklärung von Nina Rintamäki.
12. Geheimhaltung
12.1 Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Nina Rintamäki
und derer Kooperationspartner Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der
Rahmenvereinbarung hinaus.
12.2 Nina Rintamäki hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Leistungen bekannt
gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der
Rahmenvereinbarung hinaus.
13. Sonstige Vereinbarungen
13.1 Beide Parteien teilen sich alle für die Erfüllung dieser Vertragsbedingungen relevanten Informationen
rechtzeitig mit. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel (bspw. Telefon, E-Mail).
13.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls
negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder
dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern es in diesen Vertragsbedingungen
nicht anders bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die
Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
14.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Dies gilt auch im Falle einer
Gesamtunwirksamkeit oder Nichtigkeit. Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer auch nur teilweisen
Unwirksamkeit eine dem wirtschaftlich Gewollten am ehesten entsprechende Lösung zu finden und diese
schriftlich in einem neuen Vertragswerk zu fixieren.
14.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.